Urteil zur Rückabwicklung der Beteiligung an Versorgungspool GmbH & Co. HKW KG

Geschädigte Anleger können aufatmen!

Das durch die Anwaltskanzlei Felix & Spiegelberg angerufene Landgericht verurteilte in seiner jüngsten Entscheidung umfassend die Konzeptionäre und Initiatoren zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung. Der Anleger erhält die komplette Investitionssumme zurück.

Insbesondere erkannte das Gericht umfassende Teile der gesamten Unternehmensstruktur als verantwortlich, so dass eine erfolgreiche Vollstreckung und damit tatsächlicher Geldrückfluss an den geschädigten Anleger sehr wahrscheinlich ist.

Für Interessierte und gleichartige Problemstellungen sowie begehrten Schadensersatz melden Sie sich unter
(0511) 26 09 23-0 bei Frau Spiegelberg.